Droht Wing-Verbot in Sachsen?

Droht ein Wingfoil-Verbot in Sachsen?

Wasserschutzpolizei untersagt vereinzelt das Wingen

Aus Sachsen erreichen uns momentan wieder Berichte von Wingfoilern, denen die Wasserschutzpolizei das Wingen untersagt. Die Ordnungshüter scheinen die Nutzung von Wings als "gefahrgeneigte Sportart" nach § 7 Abs. 3 der Sächsischen Schifffahrtsverordnung der Nutzung von Kites gleichzustellen.

Der §7 behandelt "Fahrgeschwindigkeiten, weitere Einschränkungen". Unter Absatz 3 steht unter anderem: "Das Schleppen von Flugkörpern wie Flugdrachen, Drachenfallschirmen und ähnlichen Geräten, Kite-Surfing sowie Wasserskilaufen ist verboten. (...) Ausnahmen kann die zuständige Wasserbehörde auf dafür ausgewiesenen Gewässerabschnitten gestatten."

Allerdings scheint nach unseren ersten Informationen eine grundlegende Klärung anzustehen, wie das Wingen gegenüber dem Kiten eingestuft wird.

Sobald es weitere Informationen gibt, werden wir berichten.

Mehr Informationen zu diesem Thema findet ihr in einem Artikel aus dem Vorjahr: Drohen Wing-Verbote? / dailydose.de

16.05.2022 © WING DAILY  |  Text: Christian Tillmanns  |  Fotos/Grafiken: Philipp Kümpel