Foilverbot in Sachsen - Nichtigkeits-Feststellungsklage eingereicht (Symbolfoto: in anderen Bundesländern ist Foilen erlaubt)

Klage gegen Foilverbot in Sachsen eingereicht

CDU diskutiert Abschaffung des Verbots auf Landesparteitag

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) hatte im Mai 2022 beschlossen, die Nutzung von Foils auf sächsischen Gewässern zu verbieten. Intensive Diskussionen und eine Online-Petition zur Aufhebung des Verbots mit 6.200 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern konnte die Behörde nicht dazu bringen, das Verbot zurückzunehmen.

Die Behörde unterstellt dem Sport pauschal eine potentielle Gefährlichkeit („Gefahrenneigung“) und rechtfertigt damit das Verbot. Außerdem unterstellt die Behörde, dass Wasserfahrzeuge mit Foils pauschal schneller sind, als jene ohne Foils. Im Klartext: In den Augen der Behörde ist ein Windsurfer bei 40 Knoten Wind potentiell langsamer als ein Foil-Windsurfer bei 13 Knoten Wind.

Gegen die behördliche Argumentation hat der Surf- und Kiteverein Leipzig am 23.12.2022 dem Verwaltungsgericht in Dresden eine Nichtigkeits-Feststellungsklage vorgelegt. Über einen vielfach geteilten Online-Spendenaufruf konnte für die juristische Verteidigung über 10.000 Euro an Spendegeldern gesammelt werden.

Landesparteitag der CDU: Foil-Verbot soll aufgehoben werden
Auch politisch gibt es Gegenwind. Im November wurde beim Landesparteitag der CDU Sachsen ein Antrag der Jungen Union diskutiert, das Foil-Verbot in Sachsen aufzuheben. Im Antragsbuch des 37. Landesparteitags liest sich der Antrag so:

»Im Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) vom 23.5.2022 wird festgestellt, dass Wingfoilen (und das Windsurffoilen) als eine Sportart eingestuft, die nicht genehmigungsfrei auf sächsischen Gewässern ausgeübt werden darf. Als Begründung nennt die Schifffahrtsbehörde die Einschätzung, dass das Foilen überwiegend als gefahrgeneigt einzustufen ist und solche gefährliche Gewässerbenutzungsarten nach § 7 Absatz 3 Satz 2 SächsSchiffVO zum Schutz von Personen, Natur bzw. Umwelt zu ver- bieten sind.

Weder gibt es einen signifikanten Geschwindigkeitsunterschied zum genehmigungsfreien Wingsurfen, noch ist im In- und Ausland eine erhöhte Verletzungsrate der Sportler sowie unbeteiligter Dritter wie z.B. von Badegästen bekannt. Die Einschränkung des Wingfoilen ist mangels nachvollziehbarer Begründung daher aufzuheben.«


Der Antrag wurde im Anschluss an die Landtagsfraktion überwiesen. Die Positionierung der CDU bedeutet aber nicht, dass das Verbot auf politischem Weg aufgehoben wird, obwohl die CDU in Sachsen die stärkste Fraktion darstellt.

03.01.2023 © WING DAILY  |  Text: Christian Tillmanns  |  Fotos/Grafiken: Jürgen Schall