Wingsurfen / Wingfoilen in Sachsen verboten
Das Wingen ist in Sachsen (noch) verboten

Wingen: In Sachsen verboten

Die Behörde stellt auf Anfrage von DAILY DOSE klar: Ein Entscheidungsprozess läuft, aber momentan drohen Wingsurfern Bußgelder.

Immer wieder bekommen Wingsurfer in Sachsen Ärger mit der Polizei oder dem Ordnungsamt. DAILY DOSE hat bei der Landesdirektion Sachsen im Referat 36 "Luftverkehr und Binnenschifffahrt" um eine Präzisierung des Sachverhalts in Bezug auf ein Verbot des Wingfoilens/Wingsurfens in dem Bundesland nachgefragt.

Der Referatsleiter verwies unsere Anfrage an die Pressestelle der Landesdirektion. Diese hat die Fragen nun beantwortet. Im Folgenden lest ihr die Fragen und Antworten im Original:

Frage: Ist die Gleichstellung von Kitesurfen und der Nutzung von handgehaltenen Wings in Sachsen beschlossene Sache oder ist das ein Prozess, der gerade läuft? Die Aktionen der Wasserschutzpolizei deuten ja darauf hin, dass hier eine Gleichstellung von Wings und Kites bereits erfolgt ist.

Antwort der Landesdirektion Sachsen: Der Entscheidungsprozess über die Einstufung des Wingsurfens (§ 7 Abs. 3 SächsSchifffVO) ist gerade im Gange. Er wird vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) geführt. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt es bei der bisherigen Einstufung des Wingsurfens als gefahrgeneigt und somit bußgeldbewehrt.


Fragen: Falls in Ihrem Haus noch eine Einordnung der Sportart Wingsurfen (Wingfoilen) läuft, wie ist das Prozedere? Wer wird dort gehört? Wird das ohne fachliche Stellungnahmen nur intern bei Ihnen erörtert und entschieden? Gibt es einen Zeitraum, in dem geplant ist, das Thema zu klären?

Antwort der Landesdirektion Sachsen: Da der Entscheidungsprozess beim SMWA läuft, bitten wir Sie, die beiden Fragen an das SMWA zur richten.


Frage: Falls Ihre Behörde das Kiten und Wingen gleichstellt, steht den Betroffenen dann z.B. über Verbände der Klageweg offen?

Antwort der Landesdirektion Sachsen: Es gibt kein Verbandsklagerecht. Eine gerichtliche Überprüfung kann lediglich im Einzelfall durch einen Einspruch gegen einen eventuellen Bußgeldbescheid erfolgen.


Vorläufiges Fazit:
Die Behörde steht auf dem Standpunkt, dass aktuell die Nutzung von Wings im Geltungsbereich der SächsSchifffVO verboten ist. Wer in Sachsen mit Wings auf dem Wasser erwischt wird, riskiert ein Bußgeld. Gegen die Bußgelder kann im Einzelfall geklagt werden. DAILY DOSE hat beim SMWA um die Beantwortung der noch offenen Fragen gebeten.

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat eine Beantwortung der Fragen für den 24.05.2022 in Aussicht gestellt.

Wir haben das Thema erstmals am 04.06.2021 ausführlich behandelt: Link zum Artikel "Drohen Wing-Verbote?"

19.05.2022 © WING DAILY  |  Text: Christian Tillmanns  |  Fotos/Grafiken: Philipp Kümpel