Foils sind in Sachsen in den Fokus der Legislative geraten.

Sachsen: Foils und Wings im Fokus der Legislative

Der Freistaat Sachsen verbietet Wingen mit Foils. Wingen ohne Foil ist jetzt erlaubt.

Wer sich als Wassersportler mit der Legislative des Freistaates Sachsen beschäftigt, benötigt momentan gute Nerven. Am 23.05.2022 wurde vom Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr nach Auskunft des ministerialen Pressereferenten ein Erlass verabschiedet, der die Nutzung von Wings regelt. Gleichzeitig wurde aber nach Auskunft des Referenten auch die Nutzung von Foils geregelt und so gibt es gute und schlechte Nachrichten:

Die gute Nachricht:
Wingsurfen (die Nutzung eines Wings mit Board ohne Foil) ist jetzt in Sachsen erlaubt.

Die schlechte Nachricht:
Wingfoilen (Wingen auf Boards mit Foil) und Windfoilen (Windsurfen mit Foils) werden als gefahrgeneigt eingestuft und sind damit in Sachsen überall dort verboten, wo sie nicht explizit per Ausnahme erlaubt wurden.

Demnach dürfte in Sachsen auch kein Windsurf-Olympia-Training auf iQ Foil-Material ohne Ausnahmegenehmigung stattfinden.

Die Antwort des Ministeriums im Detail
Aus Transparenzgründen veröffentlichen wir nachfolgend die die Antwort des Pressereferenten des Sächsische Staatsministeriums (SMWA) für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 25.05.2022 auf die Anfrage von DAILY DOSE vom 19.05.2022 im originalen Wortlaut:

"Das SMWA hat inzwischen dem Einordnungsvorschlag der Schifffahrtsbehörde in der Landesdirektion Sachsen zugestimmt, wonach das Wing-Surfen keine gefahrgeneigte Nutzung darstellt und somit nicht genehmigungspflichtig ist. Ein dementsprechender Erlass erging am 23. Mai 2022 und somit noch zu Beginn der angelaufenen Wassersportsaison 2022.

Somit kann ab sofort im Freistaat Sachsen das Wing-Surfen auf jeglichen – wasserrechtlich freigegebenen Flächen - ohne besondere schifffahrtsrechtliche Erlaubnis oder Ausnahme ausgeübt werden.

Gleichzeitig stellt der Erlass klar, dass sich die Zustimmung ausdrücklich nicht auf systematische Erweiterungen am Wing-Surf-Sportgerät, wie etwa motorische Antriebe, auftriebserhöhende Bordan- oder –umbauten bezieht. Denn derartige technische Maßnahmen können die erreichbaren Geschwindigkeiten und daher die Gefahrneigung deutlich erhöhen. So können etwa beim Foil-Surfen (darunter sind auch Mischsysteme wie z.B. Wing-Foilen/E-Foilen/Wind-Foilen einzuordnen) Geschwindigkeiten bis zu über 50 km/h erreicht werden, womit diese Sportart ein entsprechendes Gefährdungspotential aufweist und – wie u.a. das Kite-Surfen auch – nach § 7 Abs. 3 SächsSchiffVO nur ausnahmsweise durch die Schifffahrtsbehörde auf ausgewiesenen Gewässerabschnitten im Freistaat Sachsen gestattet werden kann."


Zwischenfazit:
Momentan gibt es lediglich übereinstimmende Stellungnahmen des Pressereferenten des Ministeriums sowie der Pressestelle der Landesdirektion Sachsen. Der Erlass selber wird als behördeninternes Dokument nicht öffentlich gemacht.

Insgesamt wirft der Themenkomplex Fragen auf, denn anders als beim Segelsport, bei dem Foils die Endgeschwindigkeit eines Bootes erhöhen, ist das beim Surfen nicht der Fall. Foils unter Windsurf-/Wingboards ermöglichen das Gleiten bei geringeren Windstärken und verbessern die Eigenschaften beim Höhelaufen, bewirken aber bisher keine Erhöhung der maximalen Endgeschwindigkeit gegenüber Finnen bei stärkerem Wind.

Insofern erscheint uns die Begründung, die der Pressereferent in seiner Antwort anführt, nämlich die angeblich höheren Geschwindigkeiten, die durch Foils erreicht werden können, als undifferenziert und für den Surfsport sogar sachlich falsch.

Wenn man dieser Logik folgt, soll dann in Zukunft jedes Fahrzeug und Fortbewegungshilfsmittel, das theoretisch in der Lage ist, von der Behörde ohne fachliche Begründung als gefährlich eingestufte Geschwindigkeiten zu erreichen, verboten werden?

Unbeantwortete Frage zur Transparenz der Entscheidungsfindung
Sowohl das Ministerium als auch die Landesdirektion Sachsen ließen die folgende Frage zur Transparenz der Entscheidungsfindung unbeantwortet: "Falls in ihrem Haus noch eine Einordnung der Sportart Wingsurfen (Wingfoilen) läuft, wie ist das Prozedere? Wer wird dort gehört? Wird das ohne fachliche Stellungnahmen nur intern bei ihnen erörtert und entschieden?"
Wir haben die hier zitierte Frage nochmals vorgelegt und um Beantwortung gebeten. Das Ministerium kündigte daraufhin zu Pfingsten eine Stellungnahme an.

Wir haben das Thema in folgenden vorhergehenden Artikeln behandelt:
19.05.2022 - Wingen: In Sachsen verboten
04.06.2021 - Drohen Wing-Verbote?

25.05.2022 © WING DAILY  |  Text: Christian Tillmanns  |  Fotos/Grafiken: Jürgen Schall